Bundesweit einheitliche Liste mit umfangreichen Praxisbesonderheiten
24.11.2012
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben mit ihrer getroffenen Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel die Grundlage gelegt für eine ausschließlich an medizinischen Notwendigkeiten orientierte ambulante Versorgung mit Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
Die acht Seiten lange Liste gilt bundesweit und löst die bisherigen Praxisbesonderheiten auf Länderebene ab. Länder-KV dürfen den Katalog ergänzen, kürzen aber nicht. Verordnende Ärzte müssen künftig neben dem Indikationsschlüssel den zur Diagnose passenden ICD-10-Code auf dem Rezept vermerken. So kann die Verordnung als Praxisbesonderheit identifiziert werden. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden dann die Kosten von den Gesamtausgaben für Heilmittel abgezogen. Zusammen mit der Liste des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf könnte sich die Verordnungssituation mit Heilmittel erheblich entspannen.
(Quelle: Physio.de)